Ein gelungenes Badezimmerkonzept steht und fällt mit der korrekten Planung der Abstände und Bewegungsflächen in Bad und WC. Egal, ob Sie ein komplett neues Badezimmer einrichten, ein Waschbecken austauschen oder ein Bidet einbauen wollen – in unserem praktischen Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen.
Wie viel Platz man im Bad braucht, ist im Endeffekt sehr individuell. Nicht selten fallen Bewegungsflächen in Sanitärräumen, die für die normale Nutzung geplant wurden, eher klein aus.
Warum ist das so?
Das Hauptargument ist oft: man verbringt ohnehin nicht so viel Zeit darin.
Weshalb ist es also dennoch wichtig, dass das WC einen bestimmten Abstand zur Wand oder zum Waschbecken hat?
Vor allem um eine optimale Funktionalität des Raumes zu gewährleisten. Im Idealfall für alle jetzigen und auch zukünftigen Nutzer des Badezimmers. Dabei sollte man, so gut es geht, auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner eingehen. Das gilt in besonderem Maße für barrierefreie Badezimmer, denn Menschen mit Behinderungen haben aus diversen Gründen einen erhöhten Platzbedarf. Beim Planen der Bewegungsflächen sind Sie jedoch nicht auf sich alleine gestellt, denn es gibt praktische Richtlinien, mit denen Sie zielsicher zu Ihrem Traumbad kommen.
Sanitäre Einrichtungsobjekte, wie z.B. Toiletten, Waschbecken, Dusch-, sowie Badewannen sind überwiegend genormt und haben standardisierte Größen. Das gilt auch für Urinale und Bidets.
Wenn Sie Bewegungsflächen im Bad privat planen, ist es sinnvoll sich nach der DIN 18022 zu richten. Die Norm wurde zwar 2007 abgeschafft, wird aber in der Praxis immer noch angewendet, da sie auf vielen anerkannten Erfahrungswerten basiert, die eine ideale Raumnutzung ermöglichen.
Als Orientierung für die barrierefreie Anordnung im Raum gilt die DIN 68935. Darin sind nicht nur Koordinationsmaße für Sanitärobjekte festgelegt, sondern auch für Badmöbel und Geräte.
Die dort vermerkten Richtlinien sind bei der Planung der Bewegungsflächen in Gaststätten, öffentlichen Einrichtungen und Mietwohnungen verpflichtend.
In barrierefreien Sanitärräumen sollte die Bewegungsfläche nach der DIN 18040-1 und der DIN 18040-2 geplant sein.
Damit ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, Abstände und Bewegungsflächen bestmöglich zu gestalten. Bäder und WCs sind längst nicht mehr Orte der reinen Zweckmäßigkeit. Sowohl bei Waschbecken, als auch bei Badewannen und Toiletten gibt es zahlreiche Formen und Variationen mit denen man einen Raum individualisieren kann.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf Standard-Maße.
Grundsätzlich gilt: die Größe der Bewegungsfläche beim Waschbecken hängt immer vom gewählten Modell und der Positionierung im Raum ab.
Ein klassisches Waschbecken hat die Maße 60 cm x 55 cm und benötigt eine Bewegungsfläche von 90 cm x 55 cm.
Es gibt mittlerweile auch unter den Standard-Modellen eine große Auswahl, aber auch zahlreiche Sondermodelle mit ausgefallenem Design und speziellen Maßen.
Wie sich der Freiraum vor dem Waschbecken im Verhältnis zur Waschbeckengröße verändert, wird in dieser Übersicht deutlich:
Egal, ob man sich für ein Waschbecken oder einen Waschtischentscheidet, ein Abstand von 20 cm auf beiden Seiten, sollte unbedingt eingehalten werden.
Veranschaulicht sieht das so aus:
Die Grundregel ist: der Abstand vom WC zur Wand sollte auf beiden Seiten 20 cm betragen. Bei der Bewegungsfläche kommt es – ähnlich wie beim Waschbecken, auf die Art des WCs an. Es wird zwischen Stand- und Wand-WCs unterschieden.
Üblicherweise befindet sich der Spülkasten bei Stand-WCs vor der Wand und nimmt zusätzlichen Platz ein.
Deshalb sollte man bei einem Stand-WC mit einem Abstand von 20 cm zur Wand und einer Bewegungsfläche von 75 cm rechnen.
Wenn man sich für ein Hänge-WC entscheidet, kann die Spülung in die Wand eingebaut werden. Auch bei einem Hänge-WC rechnet man mit beidseitigen Abständen von 20 cm zur Wand und es ergibt sich eine Bewegungsfläche von 60 cm.
Wenn ein Wandeinbau der Spülung nicht möglich ist, gilt die gleiche Bewegungsfläche wie bei Stand-WCs.
Der Abstand zwischen WC und Bidet sollte auf beiden Seiten 25 cm betragen. Obwohl Bidets einen ähnlichen Platzbedarf wie Toiletten haben, sollte mehr Abstand eingeplant werden, um eine komfortable Nutzung zu ermöglichen.
Die Bewegungsflächen bei einem Bidet mit Standartmaß, sehen wie folgt aus:
Klassischerweise wird ein Bidet neben dem WC positioniert:
Während Bidets in manchen Ländern Standard sind und sich auch hierzulande steigender Beliebtheit erfreuen, sind auch die Urinale auf dem Vormarsch.
In vielen öffentlichen Gebäuden bereits kaum wegzudenken, können Urinale durch ihren geringen Platzbedarf auch in kleinen Bädern für zusätzlichen Komfortsorgen.
Als Abstandzwischen WC und Urinal werden in der Regel 20 cm eingeplant.
Da sich Bewegungsflächen unter bestimmten Umständen überschneiden können, müssen nicht alle Sanitärgegenstände strikt nebeneinander installiert werden.
Auch platzsparende und kreative Lösungen sind möglich, ohne dass die Funktion beeinträchtigt wird.
Das Urinal ist dafür das beste Beispiel:
Wenn man von den standardisierten Maßen ausgeht, ergeben sich für Duschwannen und Badewannen folgende Bewegungsflächen:
Zu anderen Einrichtungsgegenständen, wie z.B. dem Waschtisch oder dem WC sollte bei der Planung einer Bade- oder Duschwanne ein Abstand von 20 cm eingehalten werden.
Eine Ausnahme gibt es, wenn Bade- und Duschwanne nebeneinander eingebaut werden sollen.
Sie können ohne Abstand direkt nebeneinander liegen.
Grundsätzlich dürfen sich Bewegungsflächen im Bad überschneiden, wenn sie nicht gleichzeitig genutzt werden sollen.
Wer z.B. eine behindertengerechte Toilette einbauen möchte, muss bei der Planung vom Abstand des WCs zur Wand, nicht nur mit großzügigeren Werten rechnen, sondern auch einige weitere Aspekte beachten, die eine barrierefreie Nutzung überhaupt erst ermöglichen.
Je nachdem, für welche Personengruppe ein Raum geplant wird, gelten deshalb unterschiedliche Bewegungsflächen zur Orientierung.
Wie groß die Unterschiede sind, wird in dieser Tabelle deutlich:
Wo finde ich die genauen Vorgaben für die Planung barrierefreier Bewegungsflächen?
Für die Planung von Bewegungsflächen in Wohnungen für Rollstuhlfahrer enthält die DIN 18025-1 alle wichtigen Angaben.
In der DIN 18025-2 geht es um das Gestalten barrierefreier Wohnungen allgemein.
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